Am 12. Juli ist Bürgerentscheid
Veröffentlicht von BfO-Admin am
👉Warum ein Bürgerbegehren für eine lange Fußgängerzone über das ganze Jahr?
☝️Hierzu eine kurze Entstehungsgeschichte:
Schon während der Bauzeit hat dieses Thema die Bürgerschaft beschäftigt. Besonders nachdem mit der schönen Neugestaltung des August-Ganther-Platzes ein Spiel- und Aufenthaltsplatz entstehen sollte, der sich mit den Eisdielen und der Außengastronomie zu einem sehr attraktiven Teilbereich der neu gestalteten Hauptstrasse entwickelte. Nachdem sich OB Braun am 11. März 2016 in einem Interview in der ARZ ein Bürgervotum zur Länge der Fußgängerzone vorstellen konnte, wurde diese Frage verstärkt an uns herangetragen. Die BfO hat im Frühjahr 2017 die Bürger um ihre Meinung befragt, mit dem überwältigenden Ergebnis, dass 4000 Unterschriften für die dauerhaft lange FGZ geleistet wurden. Ohne die Willensbekundung der Bürgerschaft zu berücksichtigen beschloss der Gemeinderat am 23.7.2018 die beiden Varianten jeweils ein Jahr zu testen, nämlich von April 2018 bis März 2019 die kurze und von April 2019 bis März 2020 die lange Version.
Entgegen diesem Beschluss beendete man jedoch die lange Testphase nach nur einem halben Jahr im Oktober 2019. In seiner Sitzung am 21.10.2019 beschloss der Gemeinderat eine saisonale Lösung mit kurzer Version im Winter und langer Version im Sommer.
Der ständige Wechsel verwirrt die Leute und die Umstellung der Verkehrszeichen und Pflanztröge zwei Mal jährlich kostet Zeit, Geld und Nerven. In den Wintermonaten hat das unerlaubte befahren der Fußgängerzone zugenommen und ein schlüssiges Konzept wie das irrtümliche oder absichtliche Durchfahren verhindert werden kann liegt bis jetzt nicht vor. Viele Bürger haben sich an unsere Stadträte gewandt mit der Frage, ob denn der Bürgerwille dem Stadtrat in seiner Gesamtheit egal und ob diese Entscheidung unabänderlich sei. Bei Entscheidungen, bei denen die gewählten Volksvertreter mutmaßlich den Bürgerwillen ignorieren, hat der Gesetzgeber in der Gemeindeordnung mit einem Bürgerentscheid die Möglichkeit der direkten Demokratie geschaffen. Mit einem positiven Ergebnis kann also der Bürgerentscheid einen Gemeinderatsbeschluss aufheben.Dass Teile des Gemeinderates dies als „undemokratisch“ ansehen ist aufgrund der Gesetzeslage nicht zu verstehen.Wir verkennen nicht die Sorgen und Probleme der Geschäftsleute durch den Online-Handel und die Konkurrenz der Nachbarorte.
Wir sind jedoch der Meinung, dass eine attraktive Innenstadt Kunden in Oberkirch ein Einkaufsambiente bietet, das den Geschäften neue Impulse geben kann. Das Stadtmarketing hat mit der Werbung für unsere 5 Jahreszeiten eine gute Marketingidee entwickelt. Wenn man bei einer langen Fußgängerzone auch die Wintermonate in ein attraktives Konzept einbindet, kann man auch in dieser Zeit die Stadt mit Leben füllen.Die Bürgerinnen und Bürger sind nun aufgerufen, am 12. Juli über die Länge der Fußgängerzone zu entscheiden!
Unsere Meinung: Lassen wir die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt entscheiden über die Länge unserer Fußgängerzone.
‼️Nutzen Sie auch die Möglichkeit zur Briefwahl‼️