Kommunalwahl 2024

Veröffentlicht von BfO-Admin am

09.06.2024
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.

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