Leserbrief aus der ARZ — 15.03.2024

Veröffentlicht von BfO-Admin am

Zum Leserbrief aus der ARZ vom 15.03.2024
Die demokratisch gewählten Volksvertreter im Bundestag haben mit großer Mehrheit 2023 das Energiewendegesetz verabschiedet. Die Rechtsgültigkeit dieses Gesetzes steht außer Frage. Auf Grundlage dieses Gesetzes haben die Landkreise Standorte zur Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen. Für die Genehmigung einer solchen Anlage ist im Ortenaukreis das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Dort müssen die Anträge auf Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Ebenso ist das Gewerbeaufsichtsamt auf Grundlage von klaren Rechtsvorschriften verpflichtet jeden Widerspruch zu bearbeiten.
Am Ende dieses Verfahrens muss dann ein rechtssicheres Gutachten stehen, das den Bau einer Windkraftanlage erlaubt oder nicht erlaubt.
Das heißt, die Entscheidung muss vor einem Verwaltungsgericht, falls dieses von einer der Parteien aufgerufen wird, standhalten. Eben nach geltendem Recht erfolgt sein.
Noch leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat und die hier gültigen Gesetze und Rechtsvorschriften sind auf für die Minderheiten bindend.
Dr. Rainer Stier
BfO-Stadtrat
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